Schon
seit 1980 gibt es in Deutschland das
Transsexuellengesetz (TSG). Es regelt
die rechtliche Situation von Transsexuellen mit Änderung
von Vornamen und Personenstand.
Tip:
Ist eine Genital-OP geplant, aber noch nicht durchgeführt, sollte
man bei der Beantragung der Vornamensänderung beim zuständigen
Amtsgericht (nämlich dem am Sitz des zuständigen Landgerichts)
schon gleich den Vorab-Entscheid zur Änderung des Personenstands
nach §9.1 TSG mit beantragen. Das verkürzt in der Regel die spätere
Bearbeitung der Änderung des Personenstands erheblich.
Im
Weiteren gibt es das Personenstandsgesetz (PstG),
in dem Bestimmungen zu Vornamens- und Personenstandsänderung
enthalten sind.