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Transsexualität und Recht


Schon seit 1980 gibt es in Deutschland das Transsexuellengesetz (TSG). Es regelt die rechtliche Situation von Transsexuellen mit Änderung von Vornamen und Personenstand.

Tip: Ist eine Genital-OP geplant, aber noch nicht durchgeführt, sollte man bei der Beantragung der Vornamensänderung beim zuständigen Amtsgericht (nämlich dem am Sitz des zuständigen Landgerichts) schon gleich den Vorab-Entscheid zur Änderung des Personenstands nach §9.1 TSG mit beantragen. Das verkürzt in der Regel die spätere Bearbeitung der Änderung des Personenstands erheblich.

Im Weiteren gibt es das Personenstandsgesetz (PstG), in dem Bestimmungen zu Vornamens- und Personenstandsänderung enthalten sind.